# Rigging

Der Begriff „Rigging“ kommt ursprünglich aus der englischen Seefahrt und heißt wörtlich übersetzt Takelage oder Verspannung. Im Theater wird der Begriff aber auch für alle Arbeiten im Schnürboden verwendet. Seit dem Aufkommen der Veranstaltungstechnik außerhalb von Theatern wird der Begriff Rigging ebenfalls für alles verwendet, was mit dem Befestigen von technischen (Licht-, Ton-, Videotechnik) oder dekorativen Gewerken zu tun hat.

# Lasten über Personen

# Grundsätzliche Sicherheitsanforderungen

Alle Arbeitsmittel (Hebezeuge, Anschlagmittel, Traversen) zum Bewegen oder Halten von Lasten über Personen müssen so ausgelegt sein, dass für die gesamte Benutzungsdauer Lasten sicher gehalten werden. Grundsätzlich werden Arbeitsmittel nach dem Prinzip der Eigensicherheit dimensioniert. Als weitere Sicherungsmaßnahme kann das Prinzip der Einfehlersicherheit erforderlich werden. Beide Prinzipien könne für bestimmte Anwendungsfälle so miteinander kombiniert werden, dass ein einfehlersicheres System aus eigensicheren Elementen besteht.

# Konstruktive Anforderungen

Tragende und Sicherungselemente müssen hinsichtlich Material und Formgebung folgende Anforderungen erfüllen:

  • alle Verbindungen müssen formschlüssig sein
  • alle Elemente müssen mindestens über folgende Eigenschaften verfügen:
    • formbeständig
    • genormte oder bekannte Festigkeitswerte
    • gesicherte Herstellungs- bzw. Fertigungsqualität
    • bei sicherheitsrelevanten Verbindungen ist die korrekte Funktion eindeutig erkennbar (dazu gehört: einrasten, sich selbst sichern, verstiftet oder verschraubt)
    • Verbindungen sind gegen selbstlockern gesichert
    • Beschädigungen sind durch Sichtprüfung feststellbar
  • eingesetzte Materialien müssen in Abhängigkeit von der Beanspruchung folgenden Anforderungen entsprechen:
    • witterungsbeständig
    • temperaturbeständig
    • alterungsbeständig
  • Arbeitsmittel sind mit geeigneter Kennzeichnung sowie Benutzerinformationen auszustatten und eindeutig identifizierbar.
  • Die bestimmungsgemäße Verwendung der Arbeitsmittel ist eindeutig anzugeben (wie z. B. Tragfähigkeit). Ebenso sind Ablegereife und Prüfkriterien zu definieren.

* Dieses Kapitel soll einen allgemeinen Überblick über den Bereich des Riggings geben. Aufgrund des großen Umfangs dieses Themas können hier jedoch nicht alle Aspekte des Riggings behandelt werden. Weiterführende und detailliertere Informationen zu diesem Thema finden sich unter Anderem in folgenden Publikationen:

  • Praxis des Rigging von Michael Lück und Chris Böttger, PPVMEDIEN, ISBN: 978-3-937841-06-9
  • Black Book – Prolyte technische Grundlagen des Traversen-Herstellers Prolyte Products Group (www.prolyte.com)

# Eigensicherheit durch Dimensionierung der Arbeitsmittel

Die Eigensicherheit von Arbeitsmitteln wird im Wesentlichen durch eine Überdimensionierung (Verdoppelung bzw. Vervielfachung des Betriebskoeffizienten) derselbigen erreicht. Des Weiteren gelten folgende Voraussetzungen für eine sichere Funktion:

  • fachgerechte Benutzung
  • Bereitstellung qualitätsüberwachter Produkte
  • regelmäßige Prüfung zur Erkennung von Mängeln oder Schäden
  • besondere Sorgfalt bei ortsveränderliche Einrichtungen, die hauptsächlich durch Transport sowie Auf- und Abbau beansprucht werden

Durch das Beachten dieser Vorraussetzungen wird das Risiko des Teileversagens weitestgehend herabgesetzt, so dass von einer inhärenten sicheren Konstruktion gesprochen werden kann.

# Betriebskoeffizient (Sicherheitsbeiwerte)

Der Betriebskoeffizient ermittelt sich aus dem Verhältnis von Bruchlast zur Tragfähigkeit (Nennlast) eines Teiles. Die Betriebskoeffizienten für Anschlagmittel sind in der Neunten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV - Anhang 1, Punkt 4.1.2.5) festgelegt. Für andere Komponenten wie Drahtseile, Ketten und Schellen sind in den Herstellungsnormen (DIN-Normen) die Betriebskoeffizienten bestimmt.


Nach 9. GPSGVAnhang 1 Betriebskoeffizientgemäß BGV C1

BetriebskoeffizientPunkt 4.1.2.5 Verdoppelter BetriebskoeffizientPunkt 6.1.2 Eigensicherheit nachBGI 810-3
Drahtseile 5 10 10
Drahtseile als Anschlagmittel 5 10 12
Ketten 4 8 8
Textilfasern, Seile/Gurte 7 14* 14*
Andere Metallteile 4** 8 8

* nur mit zusätzlicher metallischer Sicherung
** spezielle Verbindungsglieder wie Schäkel nach DIN 82101 haben geringere Betriebskoeffizienten

# Dimensionierung und Tragfähigkeit

Für die Dimensionierung von Arbeitsmitteln wird von den Herstellern in der Regel die Tragfähigkeit (Nennlast) oder die Bruchkraft angegeben. Ist die Bruchkraft angegeben, muss der Wert durch den erforderlichen Betriebskoeffizienten dividiert werden, um die maximal zulässige Tragfähigkeit zu erhalten.

Ist die Tragfähigkeit angegeben, so darf dieses Betriebsmittel maximal mit der Hälfte dieses Wertes belastet werden. Ausgenommen davon sind Betriebsmittel, bei denen die Werte der Tragfähigkeit für das Halten von Lasten über Personen bescheinigt sind. Diese werden nach den Angaben des Herstellers eingesetzt.

Sind zum Halten einer Last mehrer Aufhängungen nötig, ist jede Aufhängung entsprechend der Lastverteilung dem doppelten Betriebskoeffizienten zu dimensionieren. Bei bewegten Lasten ist bei der Festlegung der auftretenden Kräfte aus der Dynamik (Beschleunigung und Abbremsen der Last) mit zu berücksichtigen. Als Richtwert für dynamische Kräfte hat sich ein Faktor von 1,2 bewährt (Zuschlag von 20%).

# Einfehlersicherheit durch Sekundärsicherung

Einfehlersicherheit wird dann erreicht, wenn ein möglicher Fehlerfall durch den Einsatz einer Sekundärsicherung (zweite, unabhängige Sicherung) oder eines Sicherungselements kompensiert wird. Dieses ist zum Beispiel erforderlich zur Absicherung gegen Handhabungs- und Montagefehler, bei der Gefahr des Lösens von Verbindungen und bei der Benutzung von Arbeitsmitteln, die den konstruktiven Anforderungen nicht entsprechen.

# Ortsfester Montage

Bei ortsfester Montage kann auf eine zweite, unabhängige Sicherung (Sekundärsicherung) verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist. Treffen diese Umstände zu, so gilt das Arbeitsmittel als eigensicher.

# Ortsveränderliche Montage

Bei Befestigungseinrichtungen für ortsveränderliche Montage, wie z. B. Zapfen-Hülsen-Systeme oder C-Haken, wird die Sicherheit der Aufhängung durch die Qualität der wechselnden Montage vor Ort beeinflusst. Aus diesem Grund ist für diese Anwendung eine Sekundärsicherung erforderlich. Die Sekundärsicherung besteht aus einem Sicherungselement, welches als Sicherungsseil oder Sicherungskette ausgeführt sein kann. Lässt das Sicherungselement einen Fallweg zu, ist die Kraft mit zu berücksichtigen, die beim Sturz der Last in das Sicherungselement entsteht. Dabei ist die Höhe des Fallwegs entscheidend.


# Traversen

Beim „Riggen“ von technischen Gewerken werden sog. Traversen (englisch: truss, trussing) verwendet. Der Begriff der Traverse kommt aus dem Französischen und bedeutet sinngemäß quer verlaufendes Bauteil. Die Entwicklung von Traversen für die Veranstaltungstechnik begann Ende der 1970er Jahre, als nach Wegen gesucht wurde, um schwere Lasten an temporären und flexiblen Strukturen zu befestigen. Die Grundlage der Traversenkonstruktion ist das Fachwerk (Gitterträger), das seit Jahrhunderten zur stabilen Konstruktion von Häusern, Kirchen oder Brücken eingesetzt wird. Das Fachwerk stellt eine optimale Form zum Tragen oder Unterstützen von Gewichten dar. Traversen dieser Art können an beliebigen Stellen mit Gewichten belastet bzw. an Befestigungspunkten angehängt werden. Die Größe der Gewichtsbelastung hängt dabei von den Konstruktionseigenschaften des Gitterträgers ab (z. B. der Dicke der Rohrwände).

In der Veranstaltungstechnik eingesetzte Traversen können definiert werden als modular aufgebaute Fachwerkstrukturen (Gitterträger), die aus untereinander verschweißten Rohren bestehen und in diversen Standardlängen hergestellt werden. Durch die modulare Bauform der einzelnen Gitterträger sind verschiedene, flexible Konstruktionen nach dem Baukastenprinzip möglich. Das Baukastenprinzip ermöglicht einfache Montage, Handhabung und Transport der einzelnen Gitterträger-Module.

Traversen werden üblicherweise aus Aluminium hergestellt, da dieser Werkstoff ähnlich hohen Bruch- bzw. Biegekräften widersteht wie Stahl, aber nur ca. 1/3 des Gewichts von Stahl besitzt. Zudem ist die Oberfläche von Aluminium unanfällig für Korrosion und durch die (in der Regel) silbrig glänzende Oberfläche optisch interessanter als vergleichbare Traversen aus Stahl.

Traversen bestehen aus mehreren Hauptelementen:

  • Gurte bzw. Hauptrohre mit einem Durchmesser von üblicherweise 48-51 mm
    (englisch: top chord, bottom chord)
  • Diagonalen (das Fachwerk)
    (englisch: bracing)
  • Knotenpunkte (Schnittpunkte der Diagonalen)
    (englisch: node, panel point)
  • Verbinder an den Enden des Gitterträgers
    (englisch: coupling system)

Das Fachwerk von Gitterträgern ist aus einer Vielzahl von dreieckförmigen Elementen zusammengesetzt. Das Dreieck ist die einzige geometrische Form, die bei einer Belastung an den Kanten ihre Form nicht verliert. Diese Form verändert sich nur, wenn eine Seite des Dreiecks gestreckt, gestaucht oder gebogen wird.

Diese Eigenschaft verleiht dem Gitterträger die notwendige Stabilität und ermöglicht eine einfache Berechnung aller auftretenden Kräfte bei einer Gewichtsbelastung. Im Gegensatz dazu wird ein viereckförmiges Element unter Krafteinfluss an den Ecken zu einem Parallelogramm verformt, so dass keine ausreichende Stabilität erreicht werden kann. Die notwendige Stabilität wird erst durch das Einfügen einer diagonalen Verstrebung (eines dreieckförmigen Elementes) wieder hergestellt.

Traversen bestehen aus Aluminium und sind somit gewissen Temperaturgrenzen ausgesetzt. Aluminiumlegierungen verlieren mit zunehmender Temperatur an Zugfestigkeit:

Temperatur Nennzugfestigkeit
20° C 100 %
75° C 95 %
100° C 85 %
150 ° C 70 %
200° C 50 %

Es besteht in Ausnahmesituationen ein gewisses Potential für die Überhitzung von Traversen, die zu einer Traglastverminderung und im schlimmsten Fall zu einem Versagen der Traversenstruktur führen kann. Besonders zu erwähnen sind dabei tropische Einsatzgebiete mit einer Vielzahl von konventionellen Scheinwerfern oder Film- und TV-Studios, in denen die Scheinwerfer über einen langen Zeitraum betrieben werden. In diesen Fällen kann durch den Betrieb der Beleuchtung im Bereich der Traverse eine erhöhte Raumtemperatur entsteht. In gewissen Einsatzgebieten bzw. ab gewissen Einsatztemperaturen sollten wegen der Temperaturabhängigkeit von Traversen aus Aluminium nur Traversen aus Stahl eingesetzt werden, da diese eine größere Toleranz gegenüber erhöhten Umgebungstemperaturen aufweisen.

Jegliche Schäden an Hauptrohren, Diagonalen und Verbinder bewirken eine Traglastverminderung der Traverse. Grundsätzlich sind Traversen ablegereif (nicht mehr zu verwenden), wenn Dellen, Risse und Abschürfungen sowie Biegungen der Hauptrohre und Diagonalen sichtbar sind. Kleinere Kratzer mit einer Tiefe von maximal 0,5 mm können dabei in der Regel vernachlässigt werden.

# Sicherheitstechnische Festlegungen für Traversen

Halten sich Personen unter Traversensystemen auf, müssen aufgrund der besonderen Gefährdung derselben grundsätzlich die Anforderungen und Durchführungsanweisungen der UVV BGV C1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ angewendet werden. Neben der BGV C1 gelten landesrechtliche Bestimmungen wie Versammlungsstättenverordnungen (VstaettVO) sowie die Festlegung für „fliegende Bauten“ (FIBauR und DIN 4112 – fliegende Bauten, Richtlinien für die Bemessung und Ausführung). Ebenfalls zu erwähnen ist die BGI 810-3 „Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Lasten über Personen“. Eine Auswahl der wichtigsten sicherheitstechnischen Festlegungen für den Einsatz von Traversensystemen ist in der Broschüre „VPLT Standard SR1.0, Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen“ enthalten, die jedoch zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Auflage überarbeitet wird.


# Traversen-Typen

Grundsätzlich werden zwischen folgenden Traversen-Typen unterschieden:

  • Leiter-Traverse (ladder truss)
  • Dreipunkt-Traverse (triangular truss)
  • Vierpunkt-Traverse (square truss)
  • Rechteck-Traverse (rectangular truss)
  • Klapp-Traverse (folding truss)

Jede dieser Traversen-Typen hat besondere Eigenschaften und Beschränkungen (Sicherheit, Stabilität, Belastbarkeit, Transport, Montage, Flexibilität).

Nicht jeder Traversen-Typ ist für jeden Einsatzzweck geeignet!

Besonders zu beachten beim Einsatz der diversen Traversen-Typen:

  • Traversen-Typen, die auf einer oder zwei Seiten mit rechtwinkelig zu den Hauptrohren verlaufenden Querstreben (Leiterstreben) ausgerüstet sind, dürfen nicht für die gleichen Belastungsarten verwendet werden wie Traversen mit allseitig diagonalem Fachwerk. Diese Traversentypen sind ausschließlich für vertikale Belastungskräfte konstruiert. Die Leiterstreben müssen dabei immer horizontal ausgerichtet sein, damit auftretende vertikale Belastungskräfte in einer Ebene mit den vertikal verlaufenden Diagonalen angreifen.

  • Für alle Traversensysteme gilt, dass die Einleitung von Lasten ausschließlich an den Knotenpunkten (Schnittpunkte der Diagonalen) erfolgen darf. Nur an den Knotenpunkten ist eine ausreichende Lastableitung möglich. Das Verhalten eines Fachwerks unter Last ist nur dann ohne viel Aufwand zu berechnen und vorauszusagen, wenn die Last an einem der Knoten angreift. Jede Seite eines Knotendreiecks darf dabei nur axialem Druck oder Zug ausgesetzt werden. Andere Einflüsse, wie etwa Biegebeanspruchungen bei einer Belastung außerhalb der Knoten, werden bei einer vom Traversen-Hersteller durchgeführten Lastberechnung nicht mit einbezogen und erschweren die zuverlässige Voraussage über das Verhalten der Traverse bei einer Belastung.


# Fachwerksverlauf

Der Verlauf des Fachwerks von zusammengesetzten Traversenstücken ist bei Traversentypen irrelevant, die senkrechte Abschluss-Braces an den Traversenenden besitzen. Bei diesen Traversentypen hat der Verlauf des Fachwerks keinen Einfluss auf die Kraftableitung innerhalb der Traverse.

richtig
richtig
richtig
richtig

Anders sieht es bei Traversentypen aus, die keine senkrechten Abschluss-Braces besitzen und somit keinen Abschluss in der Ebene haben. Dazu zählen z. B. auch Traversentypen mit einem Kreuz in der Profilebene. Bei diesen Typen muss auf den richtigen Verlauf des Fachwerks geachtet werden, damit eine optimale Kraftableitung erfolgen kann.

richtig
richtig
richtig
richtig


# Verbinder-Typen

Die grundsätzlich modulare Bauart von Traversen erfordert eine Methode, einzelne Traversenteile miteinander zu verbinden. Aus Gründen der Effizienz sind schnelle und flexible Verbindungsmethoden notwendig. Es gibt eine Vielzahl von Verbindungsmethoden, wobei sich jedoch nur einige wenige im Praxiseinsatz bewährt haben.

# Flanschplatten-Verbinder (End- bzw. Kopfplatten-Verbinder)

Bei Flanschplatten-Verbindern (englisch: end-plate oder gusset-plate connection, cam-lock) sind auf den Kopfseiten der einzelnen Traversenelemente Flanschplatten aufgeschweißt, die mit symmetrisch angeordneten Befestigungslöchern ausgestattet sind. Beim Verbinden werden die Traversenelemente an den Flanschplatten auf Stoß aneinander gelegt und mit Schraubbolzen befestigt. An den Flanschplatten kommt es am Untergurt zu Biegekräften bei einer gleichzeitigen Zugbelastung der Schraubbolzen.

Positive Eigenschaften Negative Eigenschaften
  • Baulänge entspricht Traversen
  • längeGeschlechtsloses Verbindungssystem
  • Robuste Verbindungsstellen
  • Anwenderfreundliche Knotenelemente
  • Zeitaufwändige Montage
  • Viele Einzelteile
  • Leichte Verwechslung von Horizontal- und Vertikalfachwerk bei quadratischen Typen
  • Ausrichtung der Gurtrohre (Achsausrichtung) ungenau
  • Relativ geringe Belastungsfähigkeit
  • Schraubwerkzeug erforderlich
  • Gefahr durch Verwendung von Schrauben niedriger Festigkeit
  • Spezielle Scharniere nötig für Anwendungen als Tower

# Rohr-Verbinder

Die Verbindung von Traversen mit Rohr-Verbindern (englisch: internal tube connection) erfolgt durch das Einstecken von Rohrstücken in die Gurtrohre. Dabei hat ein Rohrstück einen kleineren Außendurchmesser als der Innendurchmesser eines Gurtrohrs. Die Einsteckrohre werden mit dem Gurtrohr verschraubt, wobei die Schraube einer Scherbelastung ausgesetzt wird. Die Bohrungen der Gurt- und Verbinderrohre werden ebenfalls einem größeren Lochleibungsdruck ausgesetzt. Diese Art der Verbindung ist nicht für große Belastungen ausgelegt und wird deswegen überwiegend bei Traversen für dekorative Zwecke oder geringe Belastungen verwendet.

Positive Eigenschaften Negative Eigenschaften
  • Baulänge entspricht Traversenlänge
  • Geschlechtsloses Verbindungssystem
  • Zeitaufwändige Montage
  • Viele Einzelteile
  • Spiel in der Verbindung zwischen Hauptrohr und Verbinderrohr
  • Scherbelastung der Verbinderschraube
  • Schnelle Überbelastung der Verbindung durch Lochleibungsdruck
  • Schraubwerkzeug zur Montage erforderlich
  • Relativ geringe Belastungsfähigkeit
  • Gefahr durch Verwendung von Schrauben niedriger Festigkeit
  • Leichte Beschädigung der Rohrenden beim Transport und der Montage

# Gabel-Zapfen-Verbinder

Bei diesem System greift ein „männlicher“ Zapfen in eine „weibliche“ Gabel, so dass die Kraftübertragung in Richtung der Gurtachse erfolgt. Der Verbinder wird mit einem zylindrischen Bolzen fixiert.

Positive Eigenschaften Negative Eigenschaften
  • Schnelle und einfache Montage
  • Wenige Einzelteile
  • Keine Scharnierteile für Tower-Anwendungen notwendig
  • Erhöhter Planungsaufwand durch festgelegte Einbaurichtung
  • Baulänge ist kürzer als die Länge der einzelner Traversenstücke
  • Belastung der Verbindungsbolzen durch Scherkräfte
  • Einbaurichtung ist durch die Anordnung der Gabeln und Zapfen vorgegeben (geschlechtsspezifisches Verbinder-System)
  • Große Anzahl verschiedener Corner-Elemente notwendig
  • Verbindungselemente sind relativ leicht zu beschädigen
  • Abnutzung der Verbindungselemente (Lochleibung) führt zu Spiel zwischen zwei Traversen-Elementen

# Konus-Verbinder

Die Verbindung erfolgt durch massive Doppelkonus-Verbinder (englisch: spigots), die mit konischen Bolzen in den Enden der Gurtrohre befestigt werden. Dabei werden die konischen Bolzen einer doppelten Scherung ausgesetzt. Die Verbindung ist vollständig kraftschlüssig mit einer Kraftübertragung in den Achsen der Hauptgurte.

Positive Eigenschaften Negative Eigenschaften
  • Baulänge entspricht der Traversenlänge
  • Geschlechtsloses Verbinder-System
  • Doppelkonusse ermöglichen eine spielfreie Verbindung
  • Sehr schnelle und einfache Montage mit konischen Bolzen
  • Konische Bolzen kompensieren die Abnutzung in den Bohrungen
  • Präzise Ausrichtung der Einzelelemente
  • Verbindungselemente sind schwer zu beschädigen und einfach zu ersetzen
  • Wenige Einzelteile
  • Spezielle Scharniere nötig für Anwendungen als Tower

# Kräfte innerhalb einer Traverse

# Biegung

Wie alle Gegenstände unterliegen auch Traversen der natürlichen Schwerkraft. Die Schwerkraft führt bei einer frei hängenden Traverse zu einer vertikalen Deformation (Biegung) des Trägers. Die Biegung wird verstärkt durch eine Vergrößerung des Eigengewichts (Belastung der Traverse durch Nutzlasten wie Scheinwerfer oder Lautsprecher). Die Belastung eines Trägers wird definiert durch Momente bzw. Kräfte, die senkrecht zu der Längsachse des Trägers stehen.

Die für die Biegung verantwortliche Kraft wird als Biegekraft bezeichnet. Die Biegekraft führt zu einem Druck in den Obergurten und einem Zug in den Untergurten sowie zu Druck oder Zug in den Fachwerkstreben. Das Maß für die Biegekraft ist das Biegemoment M mit der Einheit Newton-Meter (Nm oder kNm), das zur Biegung einer Traverse um eine neutrale Achse führt. Zur Berechnung des Biegemoments stehen üblicherweise Tabellen zur Verfügung, die für viele Belastungsfälle die entsprechenden Formeln bieten. Typische Belastungsfälle sind z. B. gleichmäßig verteilte Last, Belastung durch eine oder mehrere Punktlasten bei Einfeldträgern, Durchlaufträger und Auskragungen.

Die für jeden Traversentyp zulässigen Zug- und Druckbelastungen sind vom jeweiligen Werkstoff der Traverse abhängig. Eine Überschreitung der vorgesehenen Zugbelastungen führen zu einem Versagen des Werkstoffes, aufgrund dessen eine Verformung und/oder der Bruch einer Traverse auftreten kann. Beim Versagen des Werkstoffes auf Grund einer Druckbelastung wird dieser über den elastischen Bereich hinaus gequetscht, wodurch je nach Werkstoff ebenfalls ein Bruch eintreten kann.

Ein sichtbares Verformungsmuster an den Oberflächen der Gurtrohre ist ein deutliches Zeichen für eine Überbelastung der Traverse. Traversen mit sichtbaren Verformungen dürfen nicht für weitere Lastaufnahmezwecke verwendet werden. Eine evtl. Freigabe kann erst nach einer sorgfältigen Prüfung und detaillierten Analyse durch fachlich qualifizierte Stellen (wie z. B. dem Hersteller) erfolgen.

# Durchbiegung

Die Durchbiegung wird definiert als die elastische Verformung unter Last. Bei der Durchbiegung werden die entstehenden Biegemomente an der Traverse sichtbar. Innerhalb der zulässigen Grenzen birgt die Durchbiegung keine Gefahr für Stabilität und Sicherheit. Überschreitet die Durchbiegung jedoch die zulässigen Grenzen, kommt es zu Instabilitäten innerhalb der Traverse oder ihrer Verbindungen zu anderen Konstruktionselementen. Die Instabilität einer Konstruktion kann lebensbedrohlich sein und muss in jedem Fall vermieden werden.

Jeder Traversenhersteller gibt in der Regel für die verschiedenen Traversentypen eine entsprechende Durchbiegungsgrenze an. Die erlaubte Durchbiegung liegt üblicherweise in einem Bereich von 1/100 der Traversenlänge, sie kann aber auch größer oder kleiner sein. Wird für einen Traversentypen keine zulässige Durchbiegungsgrenze genannt, müssen ebenfalls die angegebenen Belastungsangaben mit äußerster Vorsicht betrachtet werden. Der Anwender kann nicht erkennen, wann die zulässige Belastungsgrenze erreicht ist. Möglicherweise kann es bereits durch geringes Überschreiten der Belastungs- oder Durchbiegungsgrenze zu einem Versagen der gesamten Traversenstrecke kommen. Keine Angaben zur zulässigen Durchbiegung führen unter Umständen zu einem falschen Sicherheitsempfinden.

Durchbiegung kann auch durch schlechte Verbindungen mit nicht ausreichend befestigten Bolzen oder durch abgenutzte Verbindungselemente hervorgerufen werden. Doppelkonus-Verbinder-Systeme mit konischen Bolzen können abnutzungsbedingte Eigendurchbiegungen in gewissen Grenzen kompensieren. Bei anderen Verbinder-Systemen besteht keine Möglichkeit einer Kompensation. Somit unterliegen sie von Beginn des ersten Einsatzes an einer mehr oder weniger zunehmenden Eigendurchbiegung.

# Querkraft

Die Querkraft ist eine Kraft, die senkrecht zur Längsachse der Traverse wirkt und im Bereich einer Auflagerposition, eines Hängepunktes oder einer Punktlast die Traverse vertikal zu schneiden versucht. Aus diesem Grund wird die Querkraft auch als Scherkraft bezeichnet. Die zulässige Querkraft hängt wesentlich vom vertikalen Fachwerk der Traverse ab.

Werden die Traversenenden auf einen festen Untergrund aufgelegt (Auflager), versucht die Querkraft, die Traverse am Auflageende vertikal abzuscheren. Zeigt eine diagonale Strebe in diesem Bereich nach unten, so erfährt sie eine Zugbelastung. Diese ist durch die zulässige Belastung der Strebenschweißnaht begrenzt. Zeigt eine diagonale Strebe in diesem Bereich nach oben, so erfährt sie eine Druckbelastung. Neben der Belastungsbegrenzung der Strebenschweißnaht begrenzt die Gefahr des Ausknickens der druckbelasteten Streben die Belastbarkeit der Traverse. Eine weitere Möglichkeit des Versagens besteht darin, dass Gurtrohre mit geringem Rohrwanddurchmesser dem Druck einer druckbelasteten Strebe nicht standhalten und dadurch im Bereich der Strebenschweißnaht nach innen einknicken. Die Querkraft wirkt besonders, wo die Zugbelastung eine höhere Gefahr darstellt. Dies ist der Fall, wenn eine Traverse an den Obergurten angeschlagen und an den Untergurten belastet wird. Die Zugbelastung kann zu einem Abreißen der Hauptgurte von den diagonalen Streben führen. Dieses Versagen kann wie eine Kettenreaktion entlang der gesamten Traversenstrecke verlaufen. Eine erhöhte Gefahr besteht, wenn zusätzlich zu den zulässigen statischen Belastungen dynamische Lasten durch ein Bewegen der Traverse hinzukommen. Beim Anfahren und Halten von Elektrokettenzügen können z. B. dynamische Belastungsschwankungen entstehen, die weit außerhalb der zulässigen Belastungsgrenzen liegen.

Das Anschlagen von Traversenstrecken sollte ausschließlich an geraden Traversenelementen erfolgen. Traversenecken und Knoten müssen besonders verstärkt sein, um den unter Umständen großen auftretenden Querkräften standzuhalten. Boxcorner-Knotenelemente verfügen über ein sehr dichtes Fachwerk und sind deswegen in der Lage, auch größere Querkräfte aufzunehmen. Normale Traversenecken und Knoten sollten nur als räumliche Fixierungselemente und nicht als tragende Einheiten verwendet werden.

Werden sehr kurze Traversenstücke mit einem großen Gewicht belastet, wird die Querkraft anstatt der Durchbiegung zu der begrenzenden Größe für die Tragkraft der Traverse. Bei einem Überschreiten der Tragkraft kann es zu einem Versagen der Traverse im Bereich der Auflager (bzw. Hängepunkte) kommen. Es resultiert ein Ausbeulen der Gurtrohre, Ausknicken druckbelasteter Fachwerksstreben oder ein Versagen der Schweißnähte zugbelasteter Fachwerksstreben.

Die Querkraft begrenzt ganz wesentlich die Stabilität einer Traverse. Die wahrscheinlichsten Versagensgründe durch Querkräfte müssen deswegen in die Berechnungen der zulässigen Traversenbelastungen und Spannweiten vom Hersteller mit einbezogen werden.


# Belastungsarten

Lasten werden definiert als die Summe aller Kräfte (Eigengewicht, Masse, Spannung), denen ein Träger oder einer Traverse ausgesetzt wird.

# Gleichmäßig verteilte Last (UDL – Uniformly Distributed Load)

Eine gleichmäßig verteilte Last entsteht, wenn eine Traverse entlang der gesamten Spannweite mit einem identischen Gewicht belastet wird. Beispiele für eine gleichmäßig verteilte Last sind Dekorationen, Vorhänge, Kabel und Scheinwerfer gleichen Gewichts, die in gleichmäßigen Abständen entlang der Traversenspannweite positioniert sind. Die Summe der gleichmäßig verteilten Lasten wird über das Formelzeichen Q mit den Einheiten kg oder kN angegeben. Eine gleichmäßig verteilte Last pro Meter wird über das Formelzeichen q mit den Einheiten kg/m oder kN/m angegeben.

# Punktlasten (PL – Point Load, CPL – Center Point Load)

Eine Punktlast beschreibt eine Belastung an einem beliebigen Punkt einer Traversenlänge und gilt als ungünstigster Fall für die Belastung einer Traverse. Eine mittige Punktlast (CPL) entsteht, wenn sich die Belastung in der Mitte der Traversenlänge befindet. Mittige Punktlasten erzeugen hohe Biegekräfte und -momente und sind demnach besonders ungünstig.

Ein Verschieben der Punktlast entlang der Traversenachse verringert das angreifende Biegemoment bei gleich bleibender Querkraft im Angriffspunkt. Die Querkraft wird jedoch am Auflager größer, in dessen Richtung die Punktlast verschoben wurde. Beispiele für Punktlasten sind Verfolgersitze, Lautsprecheranordnungen, Anschlagpunkte für darunter hängende Traversen und Techniker. Alle Lasten mit dem Eigengewicht eines Menschen sollten als Punktlast betrachtet werden. So verursacht ein Techniker oder Rigger auf einer Traverse eine Punktlast von mindestens 1 kN.

# Mehrere Punktlasten

In der Praxis treten im Gegensatz zu einer Punktlast in der Mitte einer Traversenspannweite mehrere gleiche Punktlasten in gleichen und regelmäßigen Abständen entlang einer Traverse auf. Wird die Traversenspannweite durch zwei gleichgroße Punktlasten in drei gleichmäßige Abschnitte unterteilt, spricht man von Drittelpunktlasten. Eine Unterteilung durch drei Punktlasten in vier gleichmäßige Abschnitte wird als Viertelpunktlast, eine Unterteilung durch vier Punktlasten in fünf gleichmäßige Abschnitte wird als Fünftelpunktlast definiert. Oberhalb dieser Anzahl von gleichen Punktlasten kann man näherungsweise von einer gleichmäßig verteilten Last ausgehen.

# Ungleichmäßige Belastung

Eine ungleichmäßige Belastung liegt immer dann vor, wenn mehreren Punktlasten in einem begrenzten Bereich oder eine gleichmäßig verteilte Last in einem Teil der gesamten Traversenspannweite angreifen, während der Rest unbelastet bleibt. Ungleichmäßige Belastungen können extreme Einflüsse auf die Stabilität einer Traverse haben und sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

# Lasteinleitung

Bei der Belastungsberechnung von Traversensystemen wird eine vertikale und gleichmäßig entlang der Untergurte verteilte Lasteinleitung angenommen. Jede Abweichung von dieser Annahme führt unweigerlich zu einer Reduzierung der Sicherheit bzw. der Belastungsgrenze der Traverse. So reduziert eine nur an einem der zwei Untergurte eingeleitete Last die zulässige Tragfähigkeit der Traverse bereits um 50 %.

Jede Art von Seitenlast oder horizontaler Belastung sollte vollständig vermieden werden. Traversen mit Fachwerken alleine an den vertikalen Seiten können im Gegensatz zu Traversen mit Fachwerken an allen vier Seiten horizontale Lasten nicht aufnehmen. Traversen mit Fachwerken an allen vier Seiten können horizontale Lasten nur dann aufnehmen, wenn die vertikalen Lasten reduziert werden. Die Kombination aus horizontaler und vertikaler Belastung führt zu einer zweiachsigen Biegung der Traverse, die leicht ein Überschreiten der zulässigen Spannungen innerhalb der Traverse auslösen kann. Jeder Traversentyp, unabhängig vom Hersteller, hat eigene Kriterien für ein Versagen bei einer Überlast.

# Kriterien zur Auswahl eines geeigneten Traverse-Typen

Folgende Kriterien müssen bei der Auswahl von geeigneten Traverse-Typen für eine Belastung besonders berücksichtigt werden:

  • die Länge der zulässigen Traversenspannweite
    (Abstand zwischen den Auflagern bzw. Hängepunkten)
  • die zulässige Belastung für eine gegebene Traversenspannweite

Die Spannweite zwischen zwei Auflagern oder Hängepunkten und die zulässige Belastung bedingen sich gegenseitig. Je größer die Spannweite, desto geringer ist die zulässige Belastung. Je größer die Belastung, desto kürzer ist die mögliche Traversenspannweite.

Bei der Verlängerung von Traversenspannweiten bekommt ab einen bestimmten Punkt die überproportionale Traversenlänge eine begrenzende Eigenschaft für die Lastaufnahme. Bei einer unverhältnismäßigen Verlängerung der Traversenspannweite kann die Strecke unter der Last ihres eigenen Gewichts versagen. Schon kleine Anschlag- oder Belastungsfehler können ernsthafte Konsequenzen für die Stabilität der Traverse nach sich ziehen. Diese Gefahr steigt quadratisch mit der Verlängerung der Traversenspannweite.

# Belastung von Leiter-Traversen

Leiter-Traversen (Zweigurt-Traversen) besitzen nicht die konstruktive Eigenschaft, bei vertikalem Einsatz (hochkant) die aus einem horizontalen Druck entstehende seitliche Biegung zu kompensieren. Diese Biegung führt zu einem Versagen der Struktur durch Ausknicken. Ebenso führt ein horizontaler Einsatz (liegend) unweigerlich zu einem Versagen der Struktur, da Leiter-Traversen für diese Belastungsart nicht ausgelegt sind. Aus diesem Grund dürfen Leiter-Traversen nur hochkant und für vertikale Belastungen verwendet und müssen horizontal ausgesteift werden.

# Belastung von Traversen-Knoten (Ecken)

Traversen-Knoten werden immer mit den resultierenden Kräften von mindestens zwei Traversenstrecken belastet. Standard-Traversen-Knoten sind für diese Doppelbelastung jedoch nicht ausgelegt. Aus diesem Grund ist die Belastung eines normalen Traversen-Knotens um 50 % gegenüber der Belastbarkeit eines geraden Traversenelements reduziert. Im Gegensatz dazu sind Boxcorner so konstruiert, dass sie der Mehrfachbelastung durch mehrere angreifende Traversenstrecken ohne Belastungsreduktion standhalten.

# Einfeldträger

Eine in der Veranstaltungstechnik häufig benutzte Methode der Traversenbefestigung ist der so genannte Einfeldträger. Dabei wird die Traverse an beiden Enden aufgelagert. Der Einfeldträger ermöglicht eine vertikale Bewegung der Traverse bei einer Belastung. Belastungstabellen für Traversentypen geben üblicherweise die Belastungsdaten für Einfeldträger an.

# Beidseitig eingespannter Träger

Belastungsangaben, die sich auf beidseitig eingespannte Traversen beziehen, müssen mit äußerster Vorsicht betrachtet werden. Es können damit hohe Tragfähigkeiten erreicht werden, die der Anwender in der Praxis jedoch nie erreichen kann, da nur in allerseltensten Fällen Traversen auf beiden Seiten eingespannt werden.

# Auskragende Träger

Als auskragende Träger werden Einfeldträger bezeichnet, deren Auflager soweit nach innen gerückt werden, so dass die Enden der Traverse über die Auflager hinausragen. Die Querkräfte in den Bereichen der Auflager werden entscheidend von der gesamten Belastung des Trägers sowie dessen Eigengewicht beeinflusst. Das Biegemoment am Auflagepunkt verändert sich proportional mit dem Abstand des Auflagers zum Ende der Traverse.

# Mehrfeldträger

Mehrfeldträger sind durchgängige Traversen mit mehr als zwei Auflagern. Diese Trägerart wird als statisch unbestimmtes System bezeichnet, da eine Belastung in einem Feld (dem Bereich zwischen zwei Auflagern) das Verhalten der Traversen in einem benachbarten Feld beeinflusst. Die daraus resultierenden möglichen Belastungskombinationen sind zu komplex und vielfältig für eine Berechnung anhand einer Belastungstabelle. Die Querkraft an den Auflagepunkten muss jedoch in jedem Fall in einem für die Traverse zulässigen Bereich bleiben. Dies gilt ebenso für die Biegemomente, die direkt über den inneren Auflagern genau entgegengesetzt sind zu denen der Feldmitte. In der Feldmitte führt das Biegemoment zu einem Druck in den Obergurten und einem Zug in den Untergurten. Im Bereich der mittleren Auflager führt das Biegemoment zu einem Zug in den Obergurten und einen Druck in den Untergurten.


# Anschlagmethoden

Beim Anschlagen einer Traverse ist eine möglichst große Angriffsfläche des Anschlagmittels wünschenswert, da beim Kontakt zwischen Auflager und Gurtrohr an dessen Oberfläche und in der Rohrwandung eine Auflagerspannung erzeugt wird. Diese Auflagerspannung ist umso größer, je kleiner die Angriffsfläche des Anschlagmittels ist. Wird die zulässige Auflagerspannung überschritten, kommt es zu einem Versagen des Gurtrohrs. Dabei wird das Gurtrohr eingedrückt oder deformiert.

Beim Anschlagen eines Gurtrohrs mit Ketten und Stahlseilen nehmen diese die Auflagerkräfte über eine relativ geringe Oberfläche des Gurtrohrs auf. Dadurch kann die runde Form des Gurtrohres vergleichsweise einfach beschädigt werden. Dies ist besonders bei dünnwandigen Gurtrohren zu berücksichtigen. Um die Gefahr einer Beschädigung der Traverse durch einen Einsatz von Stahlseilen oder Ketten zu verhindern, sollten entsprechende mechanische Schutzmaßnahmen, wie das Unterlegen von Schutzmaterialien, getroffen werden.

Um die Abnutzung und den sägenden und schleifenden Effekt von Stahlseilen zu vermindern, können diese mit einem Schutzschlauch versehen werden. Stahlseile mit Schutzschläuchen sind in Deutschland aber nur zulässig, wenn der Schlauch auf dem Stahlseil verschiebbar ist und so eine Sichtprüfung des gesamten Seils ermöglicht. Schutzschläuche haben jedoch einen geringen Sicherheitsfaktor, d. h., unter großer Last werden Schutzschläuche zerrieben und können damit ihre Schutzfunktion nicht mehr ausführen.

Ketten werden zum Anschlagen von Traversen vergleichsweise wenig eingesetzt, da sie wesentlich teurer und schwerer sind. Bei dem Einsatz von Ketten ist ebenfalls unbedingt auf einen Schutz der Gurtrohre zu achten.

Grundsätzlich sollte die Anschlagmethode so gewählt werden, dass die Querkräfte am Auflagepunkt gleichmäßig aufgenommen werden. Es ist wichtig, dass die Anschlagmittel am Obergurt in der Nähe einer Horizontalstrebe angesetzt werden, damit diese die komprimierenden Kräfte zwischen den Obergurten aufnehmen kann.

Die Anschlagmethode hat in Bezug auf das Biegemoment wenig bis gar keine Wirkung. Es ist jedoch wichtig, dass bei den inneren Auflagerpunkten eines Mehrfeldträgers die Traverse in den Knoten der unteren Gurtrohre angeschlagen ist. Dies ist notwendig, da sich an diesen Punkten die Zug- und Druckkräfte in den Gurtrohren umkehren.

# Anschlagen von Vierpunkt-Traversen

# Einfache Aufhängung (Direct Hitch, Direct Straight Pull Hitch)

Bei der direkten Aufhängung wird ein Traversenadapter, wie z. B. eine Halbschelle mit Ringöse, an einem Gurt der Traverse befestigt. Das Anschlagmittel (Rundschlinge, Stahlseil oder Kette) wird mit einem Haken oder Schäkel an der Öse festgemacht. Unter Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte sollte eine einzige Aufhängung für den gesamten Traversenquerschnitt nicht verwendet werden, da im Anschlagpunkt zu hohe Auflagespannungen entstehen können, die zu einem Versagen des Anschlagpunkts führen.

# Geschnürte Aufhängung (Choke Hitch)

Die geschnürte Aufhängung wird üblicherweise mit Rundschlingen (Spansets) durchgeführt. Dabei sollten die Rundschlingen paarweise verwendet werden, so dass jede Rundschlinge nur eine Seite des Traversenquerschnitts trägt. Die Rundschlingen werden um einen Untergurt geschnürt und anschließend um den Obergurt gewickelt und mit einem Schäkel oder Haken zusammengeführt. Das Schnüren um den Untergurt muss so erfolgen, dass sich die Rundschlingen selber zuziehen. Bei dieser Anschlagmethode ist zu beachten, dass die Tragfähigkeit des Anschlagmittels um einen Schlingfaktor von 0,8 herabgesetzt wird. Obwohl hier zwei Anschlagmittel verwendet werden, beträgt die Gesamttragfähigkeit nur das 1,6-fache eines einzelnen Anschlagmittels. Die Gesamttragfähigkeit ist ebenfalls abhängig vom Aufspannwinkel der Anschlagmittelenden zur Senkrechten.


# Korbaufhängung (Basket Hitch)

Bei der Korbaufhängung wird die Rundschlinge unterhalb der Traverse durchgeführt und um die Untergurte gewickelt oder an beiden Seiten der Traverse direkt aufwärts gezogen und um die Obergurte gewickelt, bevor die Enden durch einen Schäkel oder Haken zusammengefasst werden. Die Schlinge muss in der Nähe einer Querverstrebung plaziert werden, um die Druckkraft zwischen den Gurten abzufangen. Die Tragfähigkeit der Rundschlinge wird bei der Korbaufhängung um einen Schlingfaktor von 1 bis 2 verbessert. Dies ist jedoch abhängig vom Aufspannwinkel der Anschlagmittelenden zur Senkrechten. Aufspannwinkel von mehr als 60° sind nicht zulässig.


# Anschlagen von Dreipunkt-Traversen

Bei dreieckförmigen Traversenstrecken mit mehr als zwei Auflagern spielt die Ausrichtung der Traversenspitze (nach oben oder nach unten) beim Anschlagen keine Rolle.

# Spitze nach Oben

Das oben liegende Rohr muss neben der Druck- auch die Knickkraft abfangen, während die beiden unten liegenden Rohre lediglich der Zugkraft ausgesetzt sind. Bei dieser Anwendung bietet sich das Schnüren von jeweils einer Rundschlinge um die Untergurte mit einer Kreuzung unter dem Scheitelrohr als beste Lösung an. Eine zusätzliche Umwicklung des Scheitelgurtes erhöht die Reibung und verhindert so eine Bewegung im Falle einer ungleichmäßigen Belastung der Untergurte.


# pitze nach Unten

Das Rohr am Fußpunkt zentriert automatisch die Last, während die beiden Obergurte die optimale Knickfestigkeit gewährleisten. Bei dieser Anwendung bietet sich das Umwickeln des Untergurtes mit einer ausreichend langen Rundschlinge in Kombination einer Umwicklung der oberen Gurte als beste Lösung an, wobei die Umwicklung der Obergurte für genügend Reibung sorgt. Aufgrund des erforderlichen Außenwinkels der Rundschlinge über der Traverse wird bei der Umwicklung der Obergurte von außen nach innen etwas Höhe eingebüßt. Bei der Umwicklung der Obergurte von innen nach außen entsteht ein kleinerer Aufspannwinkel, so dass die Traverse in geringerer Höhe angeschlagen werden kann.



# Anschlagmittel

Anschlagmittel sind verbindende Teile zwischen Tragmittel und Last. Zu den Anschlagmitteln zählen z. B. Schnellverbindungsglieder, Schäkel, Seile oder Hebebänder. Anschlagmittel müssen bezüglich der auftretenden Belastungen entsprechend beschaffen und ausreichend bemessen sein. Für Anschlagmittel in der Veranstaltungstechnik gilt das Prinzip der Eigensicherheit (siehe Kapitel 29.1.3). Für Anschlagmittel aus dem Bereich der Hebezeuge wird die Tragfähigkeit häufig mit der Bezeichnung WLL (Work Load Limit) angegeben. Diese Anschlagmittel dürfen maximal mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden. Ausgenommen davon sind Anschlagmittel, bei denen die Werte der Tragfähigkeit für das Halten von Lasten über Personen bescheinigt sind. Diese können nach den Angaben des Herstellers eingesetzt werden.

# Definition SWL und WLL

SWLSafe Working Load
Die Bezeichnung SWL war lange Zeit der Ausdruck für das sichere Tragen und Anheben einer Last. SWL bezeichnet dabei die Kraft die notwendig ist, um eine Komponente zu brechen (Mindestbruchkraft), geteilt durch einen angemessenen Sicherheitsfaktor.

WLLWorking Load Limit (Nennlast)
Aus juristischen Gründen wurde vor einigen Jahrzehnten in den USA der Begriff SWL durch den Begriff WLL ersetzt. WLL bezeichnet dabei die maximale sichere Belastungsfähigkeit (Nennlast) einer Komponente unter Idealbedingungen. Im Zuge der Globalisierung und Harmonisierung hat auch die Europäische Union die Definition der WLL eingeführt.

# Anschlagöse

Eine Anschlagöse ist eine hochfeste Ringschraube, die z. B. je nach Traversensystem direkt in Corner-Elemente eingeschraubt werden kann. Anschlagösen finden zusätzlich Verwendung bei Traversenadaptern, die in der Regel aus einer oder mehreren Halbschellen und einer Vorrichtung zum Anschrauben der Anschlagöse bestehen. Bei der Verwendung von Anschlagösen ist zu beachten, dass ein Schrägzug bis maximal 45° aus der Senkrechten erlaubt ist, bei gleichzeitiger Verringerung der Tragfähigkeit.

# Starre Anschlagmittel

Zu diesen Anschlagmitteln zählen starre Traversenadapter, die für fast alle Traversentypen und -serien erhältlich sind. Starre Traversenadapter werden je nach Traversentyp aus Stahl oder Aluminium gefertigt. Beim Einsatz von Traversenadaptern lassen sich horizontale Kräfte zwischen den Gurtrohren vernachlässigen. Durch die starre Bauart können Traversenadapter nur in der Nähe von Fachwerkknoten montiert werden, nie jedoch direkt in die Fachwerkknoten. Traversenadapter sind nicht mit vollständig standardisierten Anschlagmethoden vergleichbar, da es viele Konstruktionseigenheiten geben kann und unter Umständen ein Anschlagen mit Traversenadaptern zeitaufwändiger ist als mit anderen, flexibleren Anschlagmethoden. Aus diesem Grund werden Traversenadapter hauptsächlich für Festinstallationen verwendet.

# Ketten

Anschlagketten sind aufgrund Ihres Werkstoffs aus Stahl sehr robust und können hohen Temperaturen widerstehen. Ebenso sind Anschlagketten unempfindlich gegenüber scharfen Kanten. Dabei dürfen Ketten nur so über scharfe Kanten gelegt werden, dass Kettenglieder nicht verbogen werden. Zum Heben von Lasten dürfen nur Ketten mit einer inneren Kettengliedlänge verwendet werden, die nicht größer als das dreifach des Kettenglied-Durchmessers ist. Aufgrund ihrer Eigenschaften sind Anschlagketten relativ unflexibel und damit nur bedingt für alle Anschlagmethoden geeignet. Zur Anpassung der Kettenlänge werden Kettenkürzer in unterschiedlichen Bauarten angeboten. Kettenkürzer dürfen nur in der bestimmungsgemäßen Gebrauchslage verwendet werden. Für die richtige Benutzung von Kettenkürzer ist es besonders wichtig, die Benutzerinformationen vom Hersteller zu beachten.

Für das Heben von Lasten sind geprüfte Rundstahlketten mit verschweißten Kettengliedern ausgewiesener Qualität geeignet. Ketten werden durch den sog. Kettenstempel gekennzeichnet. Für Lasten über Personen dürfen nur Anschlagketten verwendet werden, die mindestens der Güteklasse 5 (DIN 5678-1 oder DIN 5688-1) entsprechen. Branchenüblich werden vorrangig Anschlagketten der Güteklasse 8 (DIN 5687-3, DIN 5688-3, DIN EN 818-2) eingesetzt. Anschlagketten höherer Güteklassen dürfen ebenfalls eingesetzt werden. Die Güteklasse der Ketten sind durch Kettenanhänger, die sich in Form und Farbe unterscheiden, gekennzeichnet. Die Anzahl der Ecken des Kettenanhängers zeigt dabei die Güteklasse der Kette an. Kettenanhänger der Güteklasse 5 haben 5 Ecken und sind grün, Kettenanhänger der Güteklasse 8 sind haben 8 Ecken und sind rot.

Für die Benutzung über Personen dürfen Anschlagketten nur mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit eingesetzt werden. Auftretende dynamische Lasten sind dabei besonders zu berücksichtigen. Vor und nach jedem Einsatz sind Ketten auf Beschädigungen zu überprüfen. Anschlagketten sind mindestens jährlich durch eine vom Unternehmer beauftragte Person (Sachkundiger oder befähigte Person) zu prüfen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Prüfungen erforderlich werden. Schadhafte Ketten dürfen nicht weiter eingesetzt werden. Ketten dürfen ebenfalls nicht geknotete werden. An verdrehten Ketten dürfen keine Lasten angeschlagen werden.

# Ablegereife von Ketten

Beschädigte und ablegereife Ketten dürfen nicht weiterverwendet werden. Kriterien für die Ablegereife von Ketten sind:

  • Bruch eines Kettengliedes
  • Anrisse oder die Tragfähigkeit beeinträchtigende Korrosionsnarben
  • Verformung eines Kettengliedes
  • Deformation durch Verbiegen oder Verdrehen
  • Durchmesserverschleiß von mehr als 10 Prozent
  • die Längung einzelner Kettenglieder oder der Gesamtlänge der Kette von mehr als 5 Prozent

# Drahtseile

Drahtseile werden für die verschiedensten Anwendungszwecke nach unterschiedlichen Normen hergestellt. Für Hebezwecke sind nur Seile nach DIN EN 12385-4 oder nach ehemaliger DIN 3060 (Rundlitzenseil 6 x 19 Standard) mit einer Nennfestigkeit der Drähte von 1770 N/mm2 bis 2160 N/mm2 einzusetzen (entspricht Seilfestigkeitsklasse 1960). Für Lasten über Personen dürfen Drahtseile nur mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden. Dabei sind auftretende dynamische Kräfte besonders zu berücksichtigen.

Mit Drahtseilen, die nach der EN 13414-1 mit verpresster Schlaufe und Kausche als Seilendverbindung ausgeführt sind, kann eine Traverse relativ flexibel angeschlagen werden. Dies muss jedoch unter der Voraussetzung geschehen, dass ein guter Schutzmantel die Aluminiumrohre der Traverse vor Abnutzung und Schaden durch die harte und raue Oberfläche des Drahtseils schützt. Drahtseile können prinzipiell höheren Temperaturen widerstehen, dies hängt jedoch entscheidend von der Art der Seil-Endverbindung ab. Die am häufigsten verwendeten Drahtseile vom Typ N mit Schlaufe, Kausche und Aluminium-Presshülse, verlieren bereits oberhalb von 100° C an Tragfähigkeit. Drahtseile vom Typ F mit dem „Flämischen Auge“ und einer Stahl-Presshülse sind wesentlich hitzebeständiger und büßen erst oberhalb von 250° C ihre Nenntragfähigkeit ein.

Werden Drahtseile mit einem Nylon-Schutz versehen, so isoliert dieser den direkten Hitzefluss zwischen Traversengurtrohr und Drahtseil. Weiterhin reduziert die Hitzeverteilung entlang des Drahtseils die Temperatur bis zur Seil-Endverbindung. Diese Eigenschaften verhelfen dem Drahtseil bei einer Gefahrenanalyse zu einem Vorteil gegenüber Rundschlingen aus Polyester.

Vor und nach jedem Einsatz sind Drahtseile auf Beschädigungen zu überprüfen. Drahtseile sind mindestens jährlich durch eine vom Unternehmer beauftragte Person (Sachkundiger oder befähigte Person) zu prüfen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Prüfungen erforderlich werden. Drahtseile sind trocken und geschützt vor schädlichen Einflüssen zu lagern.

Es dürfen dabei keine Drahtseile mit Kunststoffmantel verwendet werden, deren Kunststoffmantel fest mit dem Drahtseil verbunden ist. Drahtseile dürfen nicht so angeschlagen werden, dass sie an den Presshülsen abknicken oder sich an den Presshülsen verbiegen können. Anschlagdrahtseile dürfen nicht durch das Umschlingen des Lasthakens gekürzt werden. Drahtseile dürfen nicht verknotet werden.

# Tragfähigkeit von Drahtseilen als Anschlagmittel für Lasten über Personen

Seil-Nenn-Durchmesser EinzelstrangGesamtlast DoppelstrangGesamtlastNeigungswinkelvom 0° bis 45° DoppelstrangGesamtlastNeigungswinkelvom 45° bis 60°
3 mm 40 kg 55 kg 40 kg
4 mm 70 kg 100 kg 70 kg
5 mm 110 kg 155 kg 110 kg
6 mm 175 kg 245 kg 175 kg
8 mm 310 kg 435 kg 310 kg
10 mm 485 kg 680 kg 485 kg
12 mm 700 kg 975 kg 700 kg
14 mm 950 kg 1335 kg 950 kg

Gilt für Drahtseil vom Typ: Rundlitzenseil 6x19 mit Fasereinlage, Seilendverbindung mit Kausche und Pressklemme, Seilfestigkeitsklasse 1960, Mindest-Nennfestigkeit 1770 N/mm2

Bei einem Neigungswinkel (aus der Senkrechten) von 0° bis 45° reduziert sich die Tragfähigkeit des Drahtseils um 30 Prozent, bei einem Neigungswinkel zwischen 45° und 60° um 50 Prozent. Neigungswinkel über 60° sind nicht zulässig!

# Biegung von Drahtseilen

Drahtseile sind im Hinblick auf die bevorzugten Anschlagmethoden durch Umschlingen und Umwickeln jedoch schwierig anzuwenden. Dieses beschränkt die Möglichkeiten einer optimalen Aufhängung mit Drahtseilen. Ebenso wird die Tragfähigkeit eines Anschlagseils durch eine starke Krümmung reduziert. Der Radius der Krümmung (R) muss größer oder gleich sein als der Seildurchmesser (d). Eine Reduzierung der Tragfähigkeit ist vernachlässigbar, wenn der Krümmungsradius größer als der dreifache Seildurchmesser (R > 3d) ist.

Um das Knicken der Seile an scharfen Kanten (R < d) zu vermeiden, müssen ggf. Trägerklauen oder ein wirksamer Kantenschutz verwendet werden. Einfache Stoffunterlagen wie Jutesäcke reichen dafür nicht aus und erfüllen ebenfalls nicht die geltenden Brandschutzvorschriften.

# Ablegereife von Drahtseilen

Beschädigte und ablegereife Drahtseile dürfen nicht weiterverwendet werden. Kriterien für die Ablegereife von Drahtseilen sind:

  • Bruch einer Litze
  • Knicke
  • Quetschungen
  • Aufdoldungen
  • Klinken/Klanken
  • Rostschäden, z. B. Korrosionsnarben
  • starke Überhitzung
  • starke Abnutzung der Seilendverbindung, z. B. des Spleißes oder der Presshülse
  • heraustretende oder beschädigte Hanfeinlage

# Rundschlingen (Spansets)

Rundschlingen sind flexible und häufig verwendete Anschlagmittel zum Anschlagen von Traversen. Rundschlingen werden aus synthetischen Fasern gewebt und sind damit sehr weich, flexibel und nicht abreibend. Aus diesem Grund eignen sie sich hervorragend für die verschiedenen Anschlagmethoden.

Rundschlingen sind mit einem Etikett versehen, das den Hersteller, die Tragfähigkeit, das CE-Zeichen und das Herstellungsjahr angibt. Vorzugsweise sind Rundschlingen einzusetzen, die mit dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit gekennzeichnet sind. Rundschlingen ohne Kennzeichnung dürfen nicht verwendet werden. Die Farbe des Etiketts gibt an, aus welchem Kunststoff die Rundschlinge hergestellt ist. Rundschlingen mit einem blauen Etikett bestehen aus Polyester (PES) und sind für einen Temperaturbereich von -40° C bis +100° C bestimmt. Rundschlingen mit grünen oder braunen Etiketten sind aus Materialien hergestellt, die für u. a. auch geringere Temperaturbereiche ausgelegt sind. Beim Anschlagen von Traversen sollten nur Rundschlingen aus Polyester verwendet werden. Festlegungen zu den Etiketten, Materialien und Tragfähigkeiten von Rundschlingen sind in der DIN EN 1492-1 enthalten.

Polyester schmilzt bei einer Temperatur von ca. 250° C. Aus diesem Grund ist die zulässige Einsatztemperatur für Rundschlingen auf bis zu 100° C begrenzt. In den meisten Ländern ist der Einsatz von Rundschlingen in der Nähe einer Wärmequelle untersagt. In Deutschland dürfen Rundschlingen wegen der niedrigen maximalen Einsatztemperatur nur verwendet werden, wenn der Anschlagpunkt durch eine zweite, unabhängige Sicherung gesichert ist. Diese Sicherung kann aus einem Stahlseil oder einer Kette bestehen. Versuche haben ergeben, dass das Gehäuse eines 2-KW-Stufenlinsenscheinwerfers im Dauerbetrieb eine Temperatur von 190° C erreichen kann, die Traverse darüber bis zu 140° C. Es sind Unfälle bekannt geworden, die eindeutig auf geschmolzene Rundschlingen zurückzuführen sind. Das Verwenden von Rundschlingen ohne eine nicht brennbare Sekundärsicherung ist nicht zulässig.

Rundschlingen (so wie alle Anschlagmittel aus Chemiefasern) sind trocken und luftig sowie gegen Einwirkung von Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen geschützt zu lagern. Rundschlingen sind mindestens jährlich durch eine vom Unternehmer beauftragte Person zu prüfen. Instandsetzungsarbeiten an Rundschlingen sind nur vom Hersteller durchzuführen. Entsprechend der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Gegebenheiten können zwischenzeitlich weitere Prüfungen erforderlich werden. Vor jedem Einsatz ist die Rundschlinge einer Sichtprüfung zu unterziehen. Rundschlingen mit Mängeln dürfen nicht weiter verwendet werden.

Beim Einsatz von Rundschlingen über Kanten ist darauf zu achten, dass der Radius (R) der Kante größer als die Dicke (d) der Rundschlinge ist. Bei Lasten mit scharfen Kannten (R < d) oder auf rauen Oberflächen dürfen Anschlagmittel aus Chemiefasern nur verwendet werden, wenn die gefährdete Stelle des Anschlagmittels durch z. B. einen Schutzschlauch oder einer Festbeschichtung geschützt ist. Der Schutz muss alle Kanten erfassen, mit denen die Rundschlinge in Berührung kommt. Eine Rundschlinge darf nicht über scharfe Kanten gezogen werden. Rundschlingen dürfen nicht geknotet oder ineinander geschnürt werden.

# Rundschlingen mit Stahleinlage (Steelflex)

Rundschlingen mit Stahleinlage (Steelflex) wurden zuerst in der Industrie eingesetzt. Sie werden aber seit einigen Jahren auch verstärkt zum Anschlagen von Traversen verwendet. Bei diesem Anschlagmittel wird der hitzeempfindliche Polyester-Kern von Rundschlingen durch eine große Anzahl von dünnen Stahlseillitzen ersetzt. Die Auflagefläche einer Rundschlinge mit Stahleinlage ist um ein Vielfaches größer als die eines normalen Stahlseils bei ähnlichen Stabilitätsmerkmalen. Rundschlingen mit Stahleinlage haben einen Einsatzbereich von -60° C bis +200° C und haben damit im Vergleich zu Traversen aus Aluminium und Rundschlingen aus Polyester eine verbesserte Hitzebeständigkeit. Aufgrund der Stahleinlage wird keine zusätzliche Sekundärsicherung bei der Verwendung Steelflex-Rundschlingen benötigt.

# Tragfähigkeit von Rundschlingen

# Tragfähigkeit von Rundschlingen als Anschlagmittel für Lasten über Personen

Für den Einsatz von Rundschlingen über Personen dürfen diese nur mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit verwendet werden (= Nennlast). Dynamisch auftretende Kräfte sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Farbe Trag-fähigkeit WLL Einzel-strang (= Nenn-last) einfach geschnürt umgelegtNeigungswinkelbis 6° umgelegtNeigungswinkelvom 7° bis 45° umgelegtNeigungswinkelvom 45° bis 60°
- 500 kg 250 kg 200 kg 500 kg 350 kg 250 kg
violett 1000 kg 500 kg 400 kg 1000 kg 700 kg 500 kg
grün 2000 kg 1000 kg 2000 kg 2000 kg 1400 kg 1000 kg
gelb 3000 kg 1500 kg 3000 kg 3000 kg 2100 kg 1500 kg
grau 4000 kg 2000 kg 4000 kg 4000 kg 2800 kg 2000 kg

Bei einem Neigungswinkel (aus der Senkrechten) von 0° bis 45° reduziert sich die Tragfähigkeit einer Rundschlinge um 30 Prozent, bei einem Neigungswinkel zwischen 45° und 60° um 50 Prozent. Neigungswinkel über 60° sind nicht zulässig!

# Belastbarkeit festgezogener Schlingen

Das Festziehen von Rundschlingen am Ober- oder Untergurt setzt die zulässige Belastbarkeit des Anschlagmittels (Rundschlinge) auf 80 % der Nennbelastbarkeit der Rundschlinge herab.

zulässige Belastbarkeit = 0,8 × Nennlast
zulässige Belastbarkeit = 0,8 × Nennlast × 2

# Belastbarkeit umgelegter Schlingen

Das Umlegen einer Rundschlinge um den Hauptgurt erhöht die zulässige Belastbarkeit der Rundschlinge. Maßgeblich dafür sind die Herstellerangaben in der Bedienungs- und Betriebsanleitung der Rundschlinge. Wesentlich entscheidend ist der Außenwinkel der Rundschlinge (Winkel der Rundlinge mit der Vertikalen). Außenwinkel größer 60° sind nicht zulässig.

zulässige Belastbarkeit = 0,8 × Nennlast
zulässige Belastbarkeit = 0,8 × Nennlast × 2

# Ablegereife von Rundschlingen

Beschädigte und ablegereife Rundschlingen dürfen nicht weiterverwendet werden. Kriterien für die Ablegereife von Rundschlingen sind:

  • Garnbrüche bzw. Garneinschnitt im Gewebe von mehr als 10 Prozent des Gesamtquerschnitts
  • Beschädigung der tragenden Nähte
  • Verformung durch Wärmeeinfluss – zum Beispiel durch Strahlung, Reibung oder Berührung
  • Versprödung durch physikalische Einwirkungen – z. B. UV-Strahlung
  • Erreichen des Ablegealters nach Herstellerangabe

# Punktzüge und Hebezeuge

Eine Auswahl der wichtigsten Merkmale und Anwendungszwecke zu Punktzügen und Hebezeugen ist in der Broschüre „VPLT Standard SR2.0 - Bereitstellung und Benutzung von Elektrokettenzügen“ zu finden, die beim VPLT unter www.vplt.org zu beziehen ist.

# BGV D8 (früher VGB 8)

Zum Auf- und Abbau von Tragkonstruktionen dürfen Hebezeuge laut BGV D8 (früher VGB 8) verwendet werden. Die BGV D8 regelt die Ausführung und Handhabung von Winden, Hub und Zuggeräten im industriellen Bereich. In der Veranstaltungstechnik werden überwiegend Motoren der BGV D8 Spezifikation verwendet. Zum Halten der Lasten über Personen sind beim Einsatz von D8 Elektrokettenzügen Sekundärsicherungen erforderlich. Vorzugsweise sind dabei Sekundärsicherungen einzusetzen, die keinen Fallweg zulassen. Hier sind nur metallisch formschlüssige Verbindungen mittels Kettenverkürzungselementen oder Spannschlössern zulässig. Verkürzungselemente müssen so ausgeführt sein, dass ein selbstständiges Lösen verhindert ist. Sekundärsicherungen wie Drahtseile oder Ketten ohne Verkürzungselemente, die einen geringen Fallweg (= max. 10 cm) zulassen, sind unter Berücksichtigung der dynamisch auftretenden Kräfte rechnerisch nachzuweisen. Ein Aufenthalt unter der Last im Ruhezustand (ohne Sekundärsicherung) wie auch beim Verfahren der Last ist nicht zulässig. Nach der Benutzung des Hebezeugs muss die elektrische Steckverbindung abgezogen werden.

# BGV D8 Plus

Elektrokettenzüge mit der Bezeichnung BGV D8 Plus entsprechen den Anforderungen der BGV D8, sind mechanisch jedoch so ausgerüstet, dass sie Lasten im Ruhezustand ohne Sekundärsicherungen über Personen halten dürfen. Um der BGV D8 Plus Spezifikation zu genügen, muss unter anderem die Nennlast von BGV D8 Hebezeugen auf die Hälfte reduziert werden muss. Zusätzlich muss, wenn kein dynamisch selbsthemmendes Getriebe vorhanden ist, eine zweite Sicherheitsbremse eingebaut werden. Bei einem Verfahren der Last ist der Aufenthaltsbereich unter der Last zu räumen. Nach der Benutzung des Hebezeugs muss die elektrische Steckverbindung abgezogen werden.

# BGV C1 (früher VGB 70)

Die geforderten Sicherheitsvorschriften der BGV C1 dienen als Vorlage für die Konstruktion, den Betrieb und die Wartung von Punktzuganlagen (wie z. B. Kettenzugsystemen). Hebezeuge, die nach der BGV C1 ausgelegt sind, erlauben grundsätzlich einen Aufenthalt unter der Last während des Betriebszustands, d. h. auch während einer Bewegung. Dabei wird zwischen verschiedenen Lastarten unterschieden. Erst wenn alle Forderungen der einzelnen Lastarten erfüllt sind, ist der Aufenthalt unter einer Last erlaubt.

Die Auswahl eines geeigneten Systems hängt neben den anwendungsbedingten Vorraussetzungen wie Geschwindigkeit, Lastaufnahme, Hubhöhe, Normal- oder Kletterbetrieb ebenso von den am Einsatzort herrschenden Rahmenbedingungen sowie ganz erheblich von der Lastart ab. Je nach Anwendungsart sind verschiedene Zusatzausstattungen notwendig, wie z. B. Gruppen-abschaltung, Unterlastabschaltung oder synchrone Gruppenfahrt, die hauptsächlich über frequenzgeregelte Antriebe realisiert wird. Eine sorgfältige Planung kann dabei helfen, erheblich an Kosten und Aufwand zu sparen. Je nach Ausstattung dieser geforderten Zusatzausrüstung variiert der Preis eines Kettenzuges um ein Vielfaches.

Aber auch Funktionen wie Positions- und Zielfahrten bis hin zu den für komplexe Bewegungsabläufe benötigten Komponenten verursachen einen erheblichen Preisunterschied. Die dynamischen Eigenschaften von Anschlagmittel und Traversensysteme sollten bei deren Dimensionierung im Zusammenhang mit dem Einsatz in einem BGV C1 System ebenfalls berücksichtigt werden.

Ebenso spielt die Dynamik von Lasten bei der Systemauswahl eine entscheidende Rolle. Beim Einsatz von Hängepunkten einer Dachkonstruktion, die durch angehängte Lasten bereits nahe an der Belastungsgrenze sind, ist die dynamische Belastung von einfallenden Bremsen bei Systemen ohne Frequenzumrichter wesentlich höher als das sanfte Auslaufen eines dynamischen selbsthemmenden Getriebes. Dies gilt ebenfalls für Systeme mit Frequenzumformer (FU) wenn z. B. die Notaus-Funktion betätigt wird. Meist wird dabei eine Notrampe gefahren, oft fallen aber die Bremsen unkontrolliert ein, was zu starken dynamischen Stößen führt.

Zusätzlich sollte die allgemeine Bewegungsdynamik beachtet werden. Antriebe mit Frequenzumrichter können in einem weiten Stellbereich die Geschwindigkeit variieren. Dies kann szenisch oder zum synchronen Fahren von auf mehr als drei Zügen verteilter Last genutzt werden. Der Frequenzumrichter regelt dabei Differenzen automatisch aus. Kettenzüge mit zwei Festgeschwindigkeiten sind ideal, um Lasten mit kleinen Geschwindigkeiten sanft anzuheben oder beim Ablassen eine exakte Position zu finden. Mit der schnelleren Geschwindigkeit kann die Last schnell verfahren werden. Bei Personenbeförderung muss der Kettenzug über ein Notablass bei Stromausfall verfügen.

# Lastart „Einzellast“

Für das Heben einer Einzellast über dem Aufenthaltsbereich von Personen sind gegenüber den Industriekettenzügen nach BGV D8 zusätzliche Grundfunktionen nötig, die u. a. in der DIN 56925 „Punktzüge“ klar definiert werden.

  • Bei Stahlketten muss sichergestellt sein, dass mindestens drei Kettenglieder formschlüssig im Eingriff des Antriebes (Kettennuss) sind.
  • Zwei unabhängige Bremsen oder ein dynamisch selbsthemmendes Getriebe
  • Beim Einsatz von elektrischen Schaltgeräten (Schütze) sind diese redundant auszuführen und zusätzlich zu überwachen durch z. B. zwangsgeführte Relais.
  • Einsatz einer Notaus-Funktion nach EN 418
  • Schutz bei Ausfall der Hubbereichsbegrenzung (End- und Notendschalter)
  • Schutz bei Überschreitung der Nennbelastung bei einen Faktor von 1,2
  • Schutz beim Überschreiten der Nenngeschwindigkeit
  • Stillsetzen bei Überfahren von vorgegebenen Zielpunkten
  • Stillsetzen bei nicht einhalten vorgegebener Bewegungsabläufe
  • Einrichtungen zur Prüfung von Sicherheitsmaßnahmen nach DIN 56925 Abschnitt 8
  • Bei einer rechnergestützten Steuerung deren Rechner keine Sicherheitsrelevanten Funktionen übernimmt aber eine Auswahl von Motoren vollzieht, muss die Rückmeldung über die Anwahl rechnerunabhängig angezeigt werden.
  • Der Rechner darf keinen Einfluss auf Totmanschaltung und Sicherheitseinrichtungen haben. Ansonsten müssen die Forderungen nach DIN 19250 umgesetzt werden.

# Lastart „Streckenlast an zwei Zügen“

Eine Gefährdung bei Streckenlasten an zwei Zügen ist bei kontrollierten Fahrten mit Sichtverbindung nicht zu erwarten. Wird ein Ausfall eines Zuges beobachtet, so ist der zweite Zug manuell still zu setzen, ohne dass durch die Zeitverzögerung des Stillsetzens eine Gefährdung ausgeht.

Dies verhält sich anders, wenn Fahrten evtl. unbeobachtet über eine Ablaufsteuerung vollzogen werden. Hierbei kann es vorkommen, dass bei einem Stillstand des einen Kettenzuges und das Weiterfahren des anderen Kettenzuges die Last nur noch von einem Kettenzug alleine aufgenommen wird. Dies kann eine Überlastung dieses Punktes bedeuten und stellt somit eine Gefährdung dar. Aus diesem Grund muss sichergestellt werden, dass bei Ausfall eines Zuges der andere an der Fahrt beteiligte Zug ebenfalls stillgelegt wird. Dieser Vorgang wird auch als asynchrone Gruppenabschaltung bezeichnet. So wird bei der Lastart „Streckenlast an zwei Zügen“ bei szenischen Bewegungen eine asynchrone Punktgruppenfahrt mit Gruppenabschaltung gemäß DIN 56925 7.1.2 gefordert. Grundsätzlich können aber auch andere, ebenso sichere Maßnahmen zur Unfallvermeidung in Betracht gezogen werden.

# Lastart „Streckenlast an mehr als zwei Zügen“

Sind an einer starren Last mehr als zwei Kettenzüge beteiligt, so kann bei einem Ausfall von einem Kettenzug innerhalb kürzester Zeit eine Überlastung in dem bewegten Objekt auftreten, da die Kräfte nun nur noch von den verbleibenden Hebezeugen getragen werden. Dabei treten unzulässige Zustände auf, die eine Gefährdung verursachen. Um dies zu verhindern wird selbst bei einer beobachteten Fahrt eine asynchrone Punktgruppenfahrt mit Gruppenabschaltung gefordert. In diesem Fall reicht die asynchrone Punktgruppenfahrt aus, da bei einer Überlastung eines weiteren Zuges die Gruppe sofort stillgelegt wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Bediener der Motorsteuerung eine schlaffe Kette erkennt und einen Nothalt auslöst.

Bei einer szenischen Bewegung ohne sichergestellte ständige Beobachtung ist die Aktivierung einer synchronen Gruppenfunktion notwendig. Ein Abdriften eines Kettenzuges kann hierbei so lange anhalten, dass unzulässige Werte auftreten können. Aus diesem Grund muss eine Bewegung aller Züge im Gleichtakt sichergestellt werden. Bei überschreiten einer vorher definierten Toleranz muss der Bewegungsvorgang abgebrochen werden.

Aus historischen Gründen wird auch eine alternative Möglichkeit zugelassen. Dabei wird anstatt einer synchronen Gruppenfahrt eine Kombination aus asynchroner Gruppenfahrt, Reset über Synchronpunkt und Unterlastabschaltung bei Schlaffkette verwendet. Bei einem Reset über Synchronpunkt fährt die Gruppe in einen Endschalter, über den der Weggeber neu kalibriert wird. Diese Vorgehensweise resultiert aus den früher limitierten technischen Möglichkeiten und ermöglicht eine geringe Gruppenabweichung.

# Lastart „Biegemoment freie Last“

Unter Biegemoment freie Last versteht man mehrer Einzelstreckenlasten, die an den Hebepunkten durch das Hebezeug verbunden sind (flexible Streckenlast). Hier darf eine programmierte und nicht ständig kontrollierte Bewegung mit einer asynchronen Gruppenfahrt und Reset über Synchronpunkt verfahren werden.

# Lastart „Flächenlast an drei Zügen“

Das Verhalten einer Flächenlast an drei Zügen entspricht dem einer Streckenlast an drei Zügen, da bei Ausfall eines Zuges eine Überlastung der übrigen Hängepunkte und Hebezeuge auftreten kann.

# Lastart „Flächenlast an mehr als drei Zügen“

Bei der Flächenlast an mehr als drei Zügen wird davon ausgegangen, dass kein Bediener aufgrund seiner Beobachtungsgabe zuverlässig eine Fehlerbelastung erkennen kann. Einzelne Hebezeuge können die Arbeit eines defekten Zuges übernehmen, wenn diese nicht an Ihrem Lastlimit verfahren werden. Bei diesem Vorgang kann aber eine unzulässige Durchbiegung des gehobenen Objektes auftreten, wodurch eine Gefährdung entsteht. Deshalb kann in diesem Fall bei einer beobachteten Fahrt neben der synchronen Gruppenfahrt alternativ eine Unterlasterkennung mit synchroner Gruppenfahrt angewendet werden, die den Defekt an die Gruppe weiterleitet und die Bewegung anhält. Bei szenischen Bewegungen ist eine synchrone Fahrt notwendig.

# Lastart „Geführte Lasten“

Geführte Lasten sind zum Beispiel das Hochziehen eines Ground-Supports mit Motoren an den Towern. Hier entsteht das Problem des Verkantens in der Führung. In diesem Fall bleibt das Objekt stecken, gleichzeitig gibt der Kettenzug immer weiter Kette frei. Die Verkantung kann sich in einem ungünstigen Moment lösen, so dass die Last frei wird und in einen freien Fall übergeht, wodurch eine extreme Gefährdung entsteht. Um diese Gefährdung zu vermeiden, ist eine Schlaffkettenerkennung notwendig. Ansonsten verhält sich die Last wie eine Streckenlast an mehr als zwei Zügen.

# Vergleich der Einsatzgebiete der verschiedenen Punkt-zugarten bei Anwesenheit von Personen unter der Last


D8 D8 mit Sekundär-sicherung D8 Plus C1
Auf- und Abbau, Einrichtbetrieb unzulässig unzulässig unzulässig zulässig
Halten von Lasten unzulässig zulässig zulässig zulässig
Szenische Bewegung unzulässig unzulässig unzulässig zulässig

# Planung und Prüfung nach BGV C1

Seit dem Inkrafttreten der BGV C1 ist eine Prüfung von Punktzuganlagen durch einen Sachverständigen der Industrie für Krane und Aufzüge nicht zulässig. Die Prüfung von Kettenzugsystemen hat laut BGV C1 durch Sachverständige zu erfolgen, die auf Fachwissen für spezielle Bühnentechnik geprüft wurden. Für die Durchführung der in der BGV C1 geforderten Sicherheitsziele ist die Durchführungsvorschrift SP25.1/2-1 maßgebend.

Da bei der Erstellung und Prüfung von Bühnenmaschinerien und Punktzügen vielfach nicht alle zuständigen Normen angewendet werden, wird vom Normenausschuss der Veranstaltungstechnik zurzeit die DIN 56950 „Maschinentechnische Einrichtungen, sicherheitstechnische Anforderungen“ entwickelt, deren hauptsächlicher Inhalt der Verweis auf alle bestehenden relevante Normen ist.


# Sicherungsseil (Safety, Sekundärsicherung)

# BGV C1

Nach den Unfallverhütungs-Vorschriften gemäß §7 der BGV C1 (ehem. VBG 70 Bühnen und Studio) und der GUV 6.15 wird eine zweite Aufhängung (Sicherungsseil) für ortsveränderliche Gegenstände, also Scheinwerfer und ähnliche Geräte, gefordert. Bei ortsfesten Einrichtungen kann auf das Sicherungsseil verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit einem Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist. Das bei ortsveränderlichen Gegenständen geforderte Sicherungsseil muss so bemessen sein, dass es die auftretenden dynamischen Belastungen beim Absturz des Gegenstandes aufnehmen kann. Ist ein Sicherungsseil einmal einem Absturz ausgesetzt gewesen, darf dieses nicht mehr als Sicherungsseil benutzt werden. Dies gilt ebenfalls für Sicherungsseile, die augenscheinlich beschädigt sind.

Sicherungsseile gelten per Definition als Anschlagmittel (verbindendes Teil zwischen Tragmittel und Last) und bestehen aus einem Drahtseil oder einer Rundstahlkette mit einer Seilendverbindung und mindestens einem Verbindungsglied. Als Verbindungsglieder können grundsätzlich Schraubkarabinerhaken, Kettbiner (Karabinerhaken ohne Gelenk), Kettenschlösser (Kettennotglieder) und Schäkel eingesetzt werden. Die in einem Fehlerfall auftretende, auf das Sicherungsseil einwirkende Impulskraft wird teilweise durch die Seil- oder Kettendehnung aufgefangen. Bei längeren, frei hängenden Seilen oder Ketten (bei gleich bleibender Fallhöhe des Gegenstands) wird die Aufnahme der Impulskraft durch das Seil verbessert. Werden Sicherungsseile zur Sicherung von Geräten an beweglichen Leuchtenhängern eingesetzt, müssen diese so befestigt werden, dass eine Fallhöhe von 5 cm nicht überschritten wird. Die im Fehlerfall auf den Leuchtenhänger einwirkende Impulskraft wird dadurch minimiert.

# DIN VDE 0711-217

Nach der DIN VDE 0711-217 wird die zweite Aufhängung in ihrer Festigkeit folgendermaßen definiert: Der Scheinwerfer wird im freien Fall 30-mal aus einer Höhe von 30 cm fallengelassen und muss von der zweiten Aufhängung sicher gefangen werden, ohne dass der Scheinwerfer oder Teile davon zu Boden fallen.

# BGI*1 810-3 (SP*2 25.1/2-4)

Im November 2002 hat die Verwaltungsberufsgenossenschaft mit der Durchführungsanweisung „BGI 810-3 (SP 25.1/2-4): Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Lasten über Personen“ eine Erläuterung zur betrieblichen Umsetzung des §7 der BGV C1 herausgegeben. Mit der BGI 810-3 liegt ein Werk vor, welches das Sicherungsseil mit seinen Verbindungsgliedern umfassend beschreibt. So wurden in der BGI 810-3 zusätzliche und erweiterte Kennzahlen für Sicherungsseile festgelegt. Die Festlegungen beruhen auf Ergebnissen von Fallversuchen mit einer Fallhöhe von 30 cm. Ursprünglich wurde in der BGI 810-3 zwischen ein- und zweisträngiger Aufhängung unterschieden. Einsträngig bedeutet in diesem Fall die Montage des Sicherungsseils als Lasso. Bei der zweisträngigen Aufhängung wird das Sicherungsseil als Ring ausgeführt. Die BGI 810-3 hat allerdings 2007 gegenüber der Ausführung aus dem Jahr 2002 eine Novellierung erfahren. Danach entfällt die Unterscheidung zwischen Einstrang- und Zweistrang-Betrieb. Dagegen wird das abzuhängende Gerätegewicht in Abhängigkeit der Seillänge gesetzt, die sich in 60 cm und 100 cm Seile unterteilt.


*1 BGI = Berufsgenossenschaftliche Information
*2 SP = Schriftenreihe Präventiv – eine BG-interne Bezeichnung, die nicht mehr nach außen hin verwendet wird.

In der ab 2007 gültigen Fassung der BGI 810-3 wird der Kettbiner als Kombination aus Schnellverbindungsglied (Kettennotglied) und Schraubkarabiner beschrieben. Der Kettbiner ist aufgrund seiner kraftschlüssigen Konstruktion sicher wie ein Kettennotglied. Dabei ist er unverlierbar und lässt sich sicher und sicher einhändig bedienen.

Die BGI 810-3 verweist nicht auf die DIN 56927 (siehe weiter unten), die Anwendung der DIN erfolgt rein freiwillig zwischen zwei Vertragspartnern. Im Gegensatz zur DIN muss bei Anwendung der BGI 810-3 im Schadensfall die Beweislast nicht vom Anwender erbracht werden.

Zur Sicherung größerer Lasten sind eigenständige Bemessungen durchzuführen, wobei die Länge und Art des Seiles, die Seildehnung und das zu sichernde Gewicht beachtet werden müssen.

In der Regel ist es möglich, andere und mindestens ebenso sichere nicht den DIN-Normen oder der Durchführungsanweisungen (BGI- bzw. SP-Blätter) der BGV-Vorschriften entsprechenden Lösungen zu verwenden und auch von Prüfbeamten der Gewerbe- und Bauaufsicht genehmigt zu bekommen.

# DIN 56927

Seit Mai 2002 ist die DIN 56927 mit dem Titel „Sicherungsseil für zu sichernde Gegenstände bis 60 kg Eigengewicht - Maße, sicherheitstechnische Anforderung und Prüfung“ rechtskräftig. Ein Sicherungsseil besteht hiernach aus einem Drahtseil nach DIN 3060, Seilendverbindungen mit Pressklemmen mit Schlaufe oder Kausche nach DIN 3093-2 oder DIN 3095-2 und einem Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter (Kettennotglied) nach DIN 56926. Seilendverbindungen mit Drahtseilklemmen (so genannten „Fröschen“) nach DIN 1142 sind nicht zulässig. Bei Verbindungsgliedern wird eine sichere Verbindung nur durch vollständiges Schließen der Schraubverbindung erreicht. Aus diesem Grund müssen die Schraubverbindungen handfest angezogen werden.

Nach der DIN 56927 muss das Sicherungsseil eine Mindestlänge von 1 m haben und so angeschlagen werden, dass die mögliche Fallhöhe des zu sichernden Gegenstandes höchstens 20 cm beträgt. Des Weiteren werden in der DIN 56927 folgende Eigenschaften gefordert:

Gewicht des zu sichernden Gegenstandes Drahtseildurchmesser (mindestens) Tragfähigkeit des Schnellverbindungsglied (mindestens)
bis 15 kg 3 mm 50 kg
bis 30 kg 4 mm 90 kg
bis 50 kg 5 mm 200 kg
bis 60 kg 6 mm 200 kg

Praxisbeispiel

Um einer Umrüstung des gesamten Bestands an Sicherheitsseilen vorzubeugen (vor In-Kraft-Treten der DIN 56927), hat ein großer deutscher Fernsehsender in Absprache mit der BG (Berufsgenossenschaft) einen Versuchsaufbau errichtet, um nachzuweisen, dass die nach BGV C1 vorgeschriebenen Sicherheitsseile mit Schraub-Karabinerhaken den geforderten Belastungen der DIN-VDE-0711-217-Norm entsprechen.

Da bei dem Versuch absolut neues Material eingesetzt wurde, sah der Versuch die praxisorientierte Variante vor: Das Sicherungsseil sollte nach Möglichkeit nur 10 Stürze aus 30 cm Höhe überstehen. In der Praxis lässt sich selten gewährleisten, dass Sicherheitsseile nach einem Sturz wirklich aussortiert werden sowie keine Beeinträchtigungen durch Transport und Nutzung auftreten.

Über diese Festlegung ließe sich diskutieren, wenn die zu prüfenden Sicherungsseile den Versuch ohne Probleme bestanden hätten. In diesem Versuchsaufbau hat jedoch kein einziges der Sicherungsseile diese Prüfung im Ansatz überstanden. Ein großer Teil der Prüfstücke hat dem zweiten Sturz schon nicht mehr standgehalten und einige haben schon beim ersten Sturz versagt. Bei nahezu allen Versuchsdurchführungen riss oder zerbrach der Schraub-Karabinerhaken in seinem Gelenk. Ein weiterer Schwachpunkt bei diesen Versuchen war die Verkauschung der 3-mm-Stahlseile, die teilweise aufriss.

Anhand des Praxisbeispiels lässt sich sehr schnell erkennen, wie weit teilweise Theorie und Praxis auseinander liegen. Die bis zur Einführung der DIN-56927-Norm laut BGV C1 vorgeschriebenen und vielfach genutzten Schraub-Karabinerhaken genügen der DIN VDE 0711-217 nicht im Ansatz. So kann es selbst bei Einhaltung aller Vorschriften dazu kommen, dass im schlimmsten Fall Personen in einem Fehlerfall zu Schaden kommen.


# Sicherheit beim Aufhängen von Spiegelkugeln

Die Sicherheit von Spiegelkugeln ist ein wichtiges Thema. Das Gewicht von preiswerten Spiegelkugeln wird durch eine eingelassene Befestigung getragen. Wenn sich die Befestigungsmutter löst, ist ein Durchrutschen der Spiegelkugel möglich. Sichere Spiegelkugeln (entsprechend der BGV C1) sind hingegen mit einer Befestigungsstange versehen, die durch den ganzen Querschnitt der Kugel verläuft und das Gewicht am unteren Punkt der Kugel abfängt. Ein Durchrutschen ist nicht möglich. Bei der Aufhängung von Spiegelkugeln ist eine zweite, zusätzliche Sicherung (Safety) gefordert. Es sind Spiegelkugel-Motoren erhältlich, die diese zweite Sicherung bereitstellen.

Unzulässige „preiswerte“ Spiegelkugel
Unzulässige „preiswerte“ Spiegelkugel
Spiegelkugel nach BGV C1
Spiegelkugel nach BGV C1



# Seilknoten

Jeder Bergsteiger, Kletterer und Rigger sollte die angeführten Knoten so gut beherrschen, daß er sie auch in Extremsituationen knüpfen kann. Nach dem Knüpfen wird der Knoten kräftig festgezogen und überprüft. Das Seil- bzw. Reepschnurende muß mindestens 10 cm aus dem Knoten herausstehen, bei Bandschlingen 7 cm.

# Palstek (auch Pfahlstich, engl. Bowline)

Der Palstek gehört zu den wichtigsten Seilknoten im Rigging-Bereich. Der Palstek ist einfach zu knüpfen, er hält gut und ist auch nach längerer und wechselnder Belastung meist gut zu lösen. Der Palstek ist ein Universalknoten und kann überall dort verwendet werden, wo ein Gegenstand mit einem Seil verbunden werden muss. Er kann auch zur Verlängerung von Seilen verwendet werden. Die Schlaufen eines Palstek-Knotens kann mit einer beliebigen Länge ausgeführt werden.

# Achterknoten

Der gesteckte Achterknoten ist der sicherste und sinnvollste Anseilknoten (Sitzgurt, Brust- und Sitzgurt). Im Vergleich zum Sackstick (siehe weiter unten) mit Schraubkarabiner entfällt das Risiko des Karabinerbruchs.

# Sackstich

Der Sackstich dient zum Verbinden von zwei annähernd gleich dicken Seilen und zum Herstellen einer Schlinge. Als Anseilknoten ist er nicht zu empfehlen, da der Knoten nach einer Sturzbelastung kaum noch zu öffnen ist.

# Bandschlingknoten

Der Bandschlingknoten ist der ideale Knoten zum Verbinden von Schlauchbändern.

# Halbmastwurf

Der Halbmastwurf ist ideal zur Partnersicherung. Er darf nur zusammen mit einem HMS-Karabiner (mit Verschlußsicherung, birnenförmiger Karabiner) angewendet werden.

# Mastwurf

Der Mastwurf ist der ideale Knoten für die Selbstsicherung. Die Zugschlinge kann mühelos gelockert und verschoben werden, ohne dass der Knoten dabei gelöst wird.

# Einfacher Spierenstich

Der einfache Spierenstich ist zum Knüpfen von Reepschnurschlingen geeignet. Als Seilverbindungsknoten wird der Spierenstich nicht mehr verwendet, da sich der Knoten beim Abziehen verklemmt.

# Doppelter Spierenstich

Ideal zum Herstellen dauerhafter Reepschnurschlingen geeignet (z. B. für Klemmkeile).

# Prusikknoten

Ein unerläßlicher Klemmknoten für Selbsthilfe und Kameradenbergung. Falls die Klemmwirkung einer gut geeigneten 6 mm Reepschnur nicht ausreicht, muß den zwei Umschlingungen eine dritte hinzugefügt werden.